GEMA & Urheberrecht
Ich bin als Komponist und Textautor Mitglied der GEMA.
Meine Songs und Kompositionen sind dort registriert und werden über die GEMA verwaltet.
Für dich als Veranstalter:in oder Auftraggeber:in bedeutet das:
– Die Nutzung meiner Musik ist urheberrechtlich klar geregelt.
– Auftritte und Aufführungen können korrekt gemeldet werden.
– Eigene Kompositionen sind genauso geschützt wie bekannte Covers.
Bei Fragen zur GEMA-Meldung eines Konzerts oder eines speziellen Projekts helfe ich dir gern weiter.




