GEMA & Urheberrecht

Ich bin als Komponist und Textautor Mitglied der GEMA.


Meine Songs und Kompositionen sind dort registriert und werden über die GEMA verwaltet.


Für dich als Veranstalter:in oder Auftraggeber:in bedeutet das:

– Die Nutzung meiner Musik ist urheberrechtlich klar geregelt.

– Auftritte und Aufführungen können korrekt gemeldet werden.

– Eigene Kompositionen sind genauso geschützt wie bekannte Covers.


Bei Fragen zur GEMA-Meldung eines Konzerts oder eines speziellen Projekts helfe ich dir gern weiter.

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